Volksschulgesetz im Kt. Zürich (5.6.)

Ebenfalls am kommenden Wochenende wird im Kanton Zürich über die Revision des Volksschulgesetzes abgestimmt. Es ist dies eine Neuauflage der Vorlage aus dem Jahr 2002, welche um die Einführung der Grundstufe (fliessender Übergang Kindergarten/Schule) reduziert wurde.

Als Familienvater von bald einmal schulpflichtigen Kindern und Vorstandsmitglied in einer Kindertagesstätte bin ich an dieser Vorlage sehr interessiert. Meine Meinung ist eigentlich ohnehin schon gegeben, habe ich doch schon vor drei Jahren ‚Ja‘ gesagt zur damaligen Revision.
Hier nochmals meine wichtigsten Punkte um der Vorlage zuzustimmen:

  • Blockzeiten und  ausserschulische Betreuung: ein absolutes Muss in der heutigen Zeit, denn ohne die verbindliche Festlegung dieser Punkte, wird ein modernes Familienleben, welches die partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben – Erziehung der Kinder und Sicherstellen des Familieneinkommens – unter den beiden Elternteilen als Fundament hat, praktisch verunmöglicht. Insbesondere wenn die Familie zwei und mehr Kinder umfasst.
  • Geleitete Schulen: Heutzutage muss sich die Schule mit viel mehr als nur dem Vermitteln von Lerninhalten auseinandersetzen. Die Schulleitung hilft hier, dem Lehrpersonal den Rücken freizuhalten, bzw. Richtlinien und Hilfestellungen für die entsprechenden Probleme zu geben.
  • Abschaffung der Bezirksschulpflege: dieses Organ, von dem ich vor der Diskussion um die Revision, nie etwas gehört habe, scheint mir mit dem Ersatz durch eine professionelle Organisation adäquat ersetzt zu sein. Einen Demokratieverlust kann ich hier nicht feststellen.

Im Übrigen können mich die Argumente der Gegner nicht wirklich überzeugen, die sich vor allem an den organisatorischen Änderungen stören, diese dann aber mit einem negativen Einfluss auf die Lernhinhalte verknüpfen, der für mich nicht nachvollziehbar ist. Es bleibt der Verdacht, dass die im Nein-Komitee aktiven Lehrerverbände, sich aus einer gewissen Bequemlichkeit grundsätzlich gegen Veränderungen sträuben.

Wer sich selber ein Bild der Argumente machen will findet die entsprechenden Informationen unter folgenden Links:

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2 Kommentare zu Volksschulgesetz im Kt. Zürich (5.6.)

  1. P. Aebi sagt:

    Neues Volksschulgesetz lernt nicht von Finnland!

    (zur Abstimmung über das Neue Volksschulgesetz im Kanton Zürich vom 5. Juni 2005)
    Die wichtigsten Erfolgsfaktoren des PISA-Siegers Finnland sind: 1. Der Klassenunterricht (im abwertenden Neusprech der Reformer als Frontalunterricht bezeichnet), bei dem alle Schüler gleichzeitig am gleichen Stoff und miteinander lernen. 2. Es wird auf Homogenität geachtet, dass heisst, dass alle Schüler einer Klasse etwa den gleichen Stand (in der Landessprache usw.) haben. 3. Es wird Wert auf echte Integration gelegt. Das Lernziel ist, dass alle Schüler einer Klasse im Stoff gleich weit sind. Dies sind auch die Ziele unseres gegenwärtigen, bewährten Zürcher Volksschulgesetzes. Leider sind diese Ziele durch die unzähligen Reformversuche seit 1976 schon arg durchlöchert und verwässert, was sich auch in den schlechten PISA-Resultaten gezeigt hat.
    Statt von Finnland zu lernen, wird im Neuen Volksschulgesetz ein entgegen gesetzter Weg vorgeschlagen. Anstelle des bewährten Klassenunterrichts treten die in Finnland verpönten individualisierenden Unterrichtsformen, bei denen die Schüler nicht miteinander, sondern einzeln und meist nicht am gleichen Schulstoff lernen. Das Neue Volksschulgesetz will möglichst alle Kinder in die Regelklasse integrieren, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, Homogenität wird nicht angestrebt. Während in Finnland der Zusatzunterricht zum Ziel hat, die Schüler möglichst schnell auf den Stand des Klassenverbandes zu bringen werden bei der Integrierten Sonderschulungsform (ISF) des Neuen Volksschulgesetzes, die Kinder vom Lernziel befreit und in einem oder mehreren Fächern nicht mehr mit dem Rest der Klasse unterrichtet, wobei sie natürlich den Anschluss an jene verlieren. Das hat nichts mehr mit Chancengleichheit zu tun und ist der Anfang zu einem Zweiklassenbildungssystem, weil der Lehrer auch die übrigen Kinder nicht mehr optimal fördern kann. Wer nicht will, dass das Bildungsniveau der Volksschule weiter sinkt, muss für unsere Kinder ein NEIN zum Neuen Volksschulgesetz einlegen!

  2. David sagt:

    Danke P. Aebi für Deinen ausführlichen Kommentar.
    Du baust Deine Argumentation auf einem Vergleich mit Finnland auf und führst die Ergebnisse der PISA Studie an. Dazu erlaube ich mir zwei Überlegungen: stimmen die Verhältnisse in Finnland mit denjenigen im Kanton Zürich 1:1 überein? Kann also direkt abgeleitet werden, dass was für Finnland gut ist auch im Kanton Zürich richtig ist? Ich hab zwar keine Zahlen zur Hand, aber ich vermute stark, dass der Anteil an Schülern die nicht der Landessprache in einem genügenden Mass mächtig sind hier grösser ist als in Finnland. Dies bedingt m.E. andere Ansätze, neue Ideen. Ob die im neuen Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Ziel führen, kann niemand mit Garantie prophezeien, mich überzeugen sie aber. Nicht zuletzt weil der Ansatz eben nicht auf pure Leistung sondern auch auf Sozialkompetenz angelegt ist, die immer wichtiger wird, als Auswendiglernen.
    Zweitens: die Resultate der PISA Studie werden auch von vielen Experten mit Vorsicht verwendet. Erst wenn sich über eine bestimmte Zeit Trends zeigen, kann man daraus etwas ableiten. Nicht dass man die aktuellen Resultate nicht ernst nehmen sollte, aber Hals über Kopf das System des momentanen Primus zu übernehmen ist wohl langfristig nicht das richtige Rezept.

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